Zur Erzielung regelmäßiger Kapitaleinkünfte ist Gold nicht empfehlenswert, denn die Anlage in physischer Form zahlt keine Zinsen oder Dividenden. Die Rendite der Anlage besteht ausschließlich aus eventuellen Gewinnen durch einen höheren Verkaufserlös gegenüber dem Einstiegspreis. Nach einer Haltezeit beziehungsweise Spekulationsfrist von mehr als einem Jahr sind diese Gewinne steuerfrei. Beim Erwerb ist Anlagegold mehrwertsteuerbefreit. Im Vererbungsfall wird Gold genau wie Aktien behandelt, das heißt maßgeblich für die Ermittlung der Erbschaftssteuer ist der aktuelle Wert der Anlage am Todestag des Vererbenden.
Für die sichere Einlagerung, beispielsweise in einem Bankschließfach, sind zusätzlich noch jährliche Kosten einzukalkulieren. Gerade bei dem wertvollen Edelmetall ist die eingepreiste Standardversicherungssumme der lagernden Bank schnell ausgeschöpft, so dass hier weitere Kosten für eine angemessene Versicherung entstehen können. Die Aufbewahrung im eigenen Heim ist zwar eine Option, allerdings ist die wertmäßige Absicherung durch die Hausratversicherung häufig unzureichend. Höhere Summen sind zwar mit dem Versicherer vereinbar, bedeuten aber im Gegenzug nicht nur erhöhte Versicherungsprämien, sondern auch einen erheblichen Mehraufwand für Sicherungseinrichtungen, welche in den Assekuranzen gefordert werden.